SWISS Streik — Bis zu €600 Entschädigung
Flug verspätet oder annulliert wegen eines SWISS Streiks? Sie haben möglicherweise Anspruch auf Entschädigung gemäß EU-Verordnung 261/2004.
Aktueller Status
OKDerzeit keine aktiven SWISS Streiks gemeldet.
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Wann haben Sie Anspruch auf Entschädigung bei einem SWISS Streik?
Gemäß EU-Verordnung 261/2004 haben Fluggäste bei Verspätungen von mehr als 3 Stunden oder Annullierungen Anspruch auf Entschädigung. Die entscheidende Frage bei Streiks: Handelt es sich um einen "außergewöhnlichen Umstand"?
Der Europäische Gerichtshof hat in Rechtssache C-175/17 (17. April 2018) entschieden, dass ein Streik des eigenen Personals der Fluggesellschaft KEIN außergewöhnlicher Umstand ist. SWISS muss daher Entschädigung zahlen, wenn der Streik von eigenen Piloten, Kabinenpersonal oder Bodenpersonal durchgeführt wird.
Wann Sie Anspruch auf Entschädigung haben:
- Streik von SWISS-Piloten → Entschädigung erforderlich
- Streik von SWISS-Kabinenpersonal → Entschädigung erforderlich
- Streik von SWISS-Bodenpersonal → Entschädigung erforderlich
- "Wildcat"-Streiks → Entschädigung erforderlich (EuGH C-175/17)
Wann KEIN Anspruch besteht:
- Fluglotsenstreik → außergewöhnlicher Umstand
- Flughafenpersonalstreik (nicht SWISS) → außergewöhnlicher Umstand
- Allgemeine Landesstreiks → außergewöhnlicher Umstand
Entschädigungsbeträge
SWISS Streikgeschichte & Gewerkschaften
SWISS hat seinen Sitz in Switzerland mit Drehkreuz(en): ZRH. Folgende Gewerkschaften sind bei SWISS aktiv:
- Aeropers (pilots)
- Kapers (cabin crew)
Bei früheren Streiks bei SWISS waren vor allem Flüge über ZRH betroffen. FlyClaim.AI überwacht alle SWISS-Flüge und informiert Sie sofort bei Streikauswirkungen.
Was tun bei einem SWISS Streik?
- Bewahren Sie alle Dokumente auf — Bordkarte, Buchungsbestätigung, E-Tickets und alle Kommunikation von SWISS.
- Fordern Sie schriftliche Bestätigung an — Bitten Sie SWISS um eine schriftliche Angabe des Grundes.
- Dokumentieren Sie Zusatzkosten — Bewahren Sie Belege für Mahlzeiten, Hotel und Transport auf.
- Überprüfen Sie Ihre Entschädigung — Nutzen Sie den FlyClaim Rechner.
- Reichen Sie Ihren Anspruch ein — FlyClaim.AI sendet automatisch ein Mahnschreiben an SWISS.
Wie lange können Sie einen Anspruch geltend machen?
Die Frist zur Einreichung eines Entschädigungsanspruchs variiert je nach Land:
- Deutschland: 3 Jahre
- Niederlande: 3 Jahre
- Frankreich: 5 Jahre
- Großbritannien: 6 Jahre
- Spanien: 5 Jahre
- Belgien: 1 Jahr
- Italien: 2 Jahre
Häufig gestellte Fragen
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