Wann haben Sie Anspruch auf Entschädigung?
Gemäß EU-Verordnung 261/2004 haben Sie als Passagier Anspruch auf Entschädigung bei Flugstörungen. Die Verordnung gilt für alle Flüge, die aus der EU abfliegen.
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Gemäß EU-Verordnung 261/2004 haben Sie als Passagier Anspruch auf Entschädigung bei Flugstörungen. Die Verordnung gilt für alle Flüge, die aus der EU abfliegen.
| Flugdistanz | Entschädigung |
|---|---|
| ≤ 1.500 km | €250 |
| 1.500 — 3.500 km | €400 |
| > 3.500 km | €600 |
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